Häufig gestellte Fragen

Fahrschein kaufen


Bis wann kann man das Schüler-Ferienticket/die Schüler-Ferienuhr kaufen?
Das Schüler-Ferienticket / die Schüler-Ferienuhr wird bis zum 21.08.2011 verkauft. Das ist auch der Tag, an dem es letztmalig gilt.

 

Kann ich mein Schüler-Ferienticket zum Schutz vor Dreck oder ähnlichem laminieren?

Nein, Tickets dürfen nicht laminiert werden. Das Prüfpersonal in den Bahnen und Bussen sowie bei den Bonuspartnern muss die Fahrscheine korrekt prüfen können. Dazu müssen die Tickets aus einer Hülle, in der sie ggf. stecken, herausnehmbar sein. Andernfalls werden die Tickets nicht als gültige Fahrscheine akzeptiert.


Ich bin über 14 Jahre alt und benötige daher einen Nachweis, dass ich noch Schüler bin. Muss das unbedingt der Schülerausweis sein, wie es auf einigen Tickets aufgedruckt steht, oder reicht dafür auch ein anderer Beleg aus?
Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass Du Schüler an einer der in den Tarifbestimmungen genannten Schulformen bist und kein Einkommen (also z. B. eine Ausbildungsvergütung, wie sie einige Berufsschüler bekommen) beziehst. Dazu eignen sich neben dem klassischen Schülerausweis noch andere Dokumente – ein paar sind in den Tarifbestimmungen beispielhaft genannt.


Warum reicht die Bescheinigung der Deutschen Bahn, mit der ich Schülerzeitkarten erwerben kann, nicht für das SFT/ die SFU aus?
Die Bescheinigung der DB zum Erwerb von Schülerzeitkarten erhalten beispielsweise auch Schüler, die ein eigenes Einkommen haben; diese dürfen aber nicht das Schüler-Ferienticket / die Schüler-Ferienuhr nutzen. Daher gilt die DB-Bescheinigung als Nachweis für das SFT/ die SFU nicht.

 

 

Nutzungsberechtigte


Ich habe mit Ferienbeginn 2011 mein letztes Schuljahr beendet. Darf ich das Schüler-Ferienticket/die Schüler-Ferienuhr trotzdem noch nutzen?
Ja. Die entsprechenden Bescheinigungen (z. B. Schülerausweis), die für das Schuljahr 2010/2011 gelten, werden dazu bis zum letzten Tag der Sommerferien 2011 anerkannt.


Darf man das Schüler-Ferienticket/die Schüler-Ferienuhr nutzen, wenn man Schüler-Bafög bezieht?
Ja, Bafög zählt nicht als „eigenes Einkommen“ im Sinne der Tarifbestimmungen.


Darf das Schüler-Ferienticket/die Schüler-Ferienuhr auch von Schülern genutzt werden, die nicht in Thüringen wohnen oder zur Schule gehen?
Ja.


Ich mache ein Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr. Darf ich das Schüler-Ferienticket/die Schüler-Ferienuhr nutzen?
Nein, das Schüler-Ferienticket / die Schüler-Ferienuhr kann nur von Schülern genutzt werden.


Gibt es Besonderheiten für Schülergruppen?
Die Schüler-Ferienuhr gilt auch für Begleitpersonen von Schülergruppen ab fünf Schülern. Die Begleitperson muss selbst eine Schüler-Ferienuhr erwerben und eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte vorlegen. Die Begleitperson darf die Schüler-Ferienuhr nur in Begleitung der Gruppe nutzen. Alleinfahrten sind nicht zugelassen.

 

Was mache ich, wenn ich mein Schüler-Ferienticket/meine Schüler-Ferienuhr verliere?

Verlorene Schüler-Ferientickets und Schüler-Ferienuhren können leider nicht ersetzt werden.


Ist mein Schüler-Ferienticket/meine Schüler-Ferienuhr auf andere Personen übertragbar?

Das Schüler-Ferienticket ist personengebunden, es gilt nur mit eingetragenem Namen. Die Schüler-Ferienuhr hingegen ist übertragbar.

 

Kann ich mit dem Schüler-Ferienticket/der Schüler-Ferienuhr mein Fahrrad mitnehmen?

In den Nahverkehrszügen in Thüringen ist die Fahrradmitnahme kostenlos möglich, soweit genug Platz im Zug ist. In den Bussen und Straßenbahnen ist die Fahrradmitnahme in der Regel gegen Bezahlung möglich. Wie die Fahrradmitnahme auf der Linie, auf der Du fahren willst, genau geregelt ist, sagen Dir die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.


Strecken- und Liniennetz


Gilt das Schüler-Ferien-Ticket Thüringen auch zur Fahrt zwischen Arenshausen und Göttingen über Eichenberg?
Nein. Das SFT gilt auf der direkten Strecke (Heiligenstadt –) Arenshausen – Göttingen, aber nicht auf dem Umweg über Eichenberg.


Kann man mit dem Schüler-Ferienticket/der Schüler-Ferienuhr bis Leipzig fahren?
Nein. Das SFT/ die SFU gilt bis zu folgenden Bahnhöfen:
- aus Richtung Apolda und Jena kommend bis Großheringen,
- aus Richtung Gera kommend bis Crossen Ort,
- aus Richtung Ronneburg – Altenburg kommend bis Treben-Lehma.
Ab diesen Bahnhöfen benötigt man einen weiteren Fahrschein bis Leipzig. Das kann zum Beispiel sein: ein normaler DB-Fahrschein, ein MDV-Fahrschein oder das Schüler-Ferien-Ticket Sachsen-Anhalt.


Gibt es in benachbarten Bundesländern auch Schüler-Ferientickets?

Ja, die benachbarten Bundesländer bieten ebenfalls Schüler-Ferien-Tickets
an. Weitere Informationen findest Du hier:
Region Dresden und Ostsachsen: http://www.supersommerferienticket.de/
Sachsen-Anhalt und Region Leipzig: http://sft.nasa.de
Mittelsachsen und Vogtland: http://www.vms.de
Niedersachsen und Bremen: http://www.schuelerferienticket.de

Bayern: http://www.bahn.de/schueler-ferien-ticket-bayern

Hessen: Hier gibt es kein vergleichbares Angebot.

 

 

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Das Schüler-Ferienticket und die Schüler-Ferienuhr

Das Schüler-Ferienticket und die Schüler-Ferienuhr sind Angebote der Nahverkehrs­­service­­gesellschaft Thüringen mbH, der DB Regio AG, der Marketingkooperation Bus Thüringen e.V., der VMT GmbH sowie von mehr als 30 weiteren Thüringer Verkehrs­unternehmen.